Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit ab 50 km/h und einer Erstzulassung ab dem 01. Januar 1990 müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein. Bei zweirädrigen Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h reicht ein Rückspiegel aus. In Ländern mit Rechtsverkehr muss sich dieser auf der linken Fahrzeugseite befinden.
Auch für die Bauart und Anbringung am Motorrad gibt es Vorschriften. So sind die Rückspiegel so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen und vom Fahrer in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können. Hinzu kommt, dass sie mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird. Zudem dürfen Spiegel keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen und die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten.
Relativ viel zu beachten also. Gerade wer nicht die serienmäßigen Spiegel benutzen möchte, sollte auf das ECE-Prüfzeichen, welches angibt, dass der Spiegel die EU-Vorschriften erfüllt.
Fehlt ein Spiegel oder sind diese nicht den Vorschriften entsprechend, kann ein Bußgeld fällig werden.
Egal ob Ihr Spiegel wegen eines Defekts oder aus optischen Gründen gewechselt werden soll: Kontaktieren Sie uns oder kommen Sie vorbei. Wir beraten Sie gern und kümmern uns um die fachgerechte Montage.