Grundsätzlich ist laut § 35h StVZO ein Verbandkasten nur in Kraftomnibussen Pflicht. Somit sind Kraft- und Zweiräder in der Regel von dieser Verbandkastenpflicht ausgenommen. Quads aber beispielsweise nicht. Als Zweiradfahrer müssen Sie demnach nicht mit einem Bußgeld rechnen, falls Sie kein Erste-Hilfe-Set dabei haben. Auch sind Sie von der erneuerten DIN-Norm nicht betroffen.
Trotzdem ist es empfehlenswert, eine Verbandtasche für den Notfall mitzuführen. Verbandtaschen für Krafträder sind durch die DIN13167 genormt. Darin enthalten sind:
- 2x Hautreinigungstücher im hygienischen Einzelsachet
- 1x Heftpflasterspule DIN 13019 - A 5 m x 2,5 cm
- 1x Sortiment Wund-Schnellverband, 14-teilig, staubgeschützt verpackt im PE-Beutel
- 1x Verbandpäckchen DIN 13151-G steril
- 1x Verbandpäckchen DIN 13 151-M steril
- 1x Verbandtuch DIN 13 152-A steril
- 1x Schere DIN 58 279-A 145
- 1x Rettungsdecke, gold/silber 1600 mm x 2100 mm
- 4x Einmalhandschuhe, Gr. L, DIN EN 455 - 1 und - 2, PVC
- 1x Erste-Hilfe Broschüre
- 1x Inhaltsverzeichnis
Gehen Sie auf Nummer sicher. Ein Erste-Hilfe-Paket kann Leben retten. Wir vertreiben Verbandtaschen für Motorräder nach DIN13167. Sprechen Sie uns an.